Alles Wichtige zu Wohnungsabnahmen und -Übergaben

Alles Wichtige zu Wohnungsabnahmen und -Übergaben

Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter treten mehrfach auf, vor allem, wenn es um Schäden/Mängel in der Wohnung geht. Wenn sich beide Seiten auch noch uneinsichtig zeigen, kann es passieren, dass es durch eine solche Uneinsichtigkeit bis vor das Gericht geht.

Bei der Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe kann es durchaus zu Problemen kommen. Mit ein paar entscheidenden Hinweisen können Sie einiges Vorbeugen. Worauf Sie achten sollten, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

      Das wichtigste in der Übersicht:

  • Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe sind wichtige Termine, in dem für Vermieter und Mieter der Zustand der Mietwohnung genauestens schriftlich  dokumentiert werden sollte.
  • Denken Sie daran, Einzelheiten im Übergabeprotokoll detailliert anzulegen und eventuelle Missverständnisse direkt zu vorzubeugen.
  • Mit einer Bevollmächtigung ist eine Wohnungsabnahme oder Wohnungsübergabe durch das vertreten dieser Person auch ohne Vermieter oder Mieter möglich.

 

Was muss bei der Wohnungsabnahme berücksichtigt werden?

Die Wohnungsendabnahme findet dann statt, wenn der Mieter fristgemäß gekündigt hat oder wenn ihm fristlos gekündigt wurde. Da die Mieterseite die Wohnung in dem Zustand übergeben muss, der mit im Mietvertrag vereinbart wurde, sollte bei der Abnahme genau kontrolliert werden, ob dieses vom Mieter eingehalten wurde.

 

Erstellung einer Checkliste und wie man diese durchführt

  • Findet man die Wohnung in einen Besenfreien Zustand wieder?
  • Sind Gegenstände wie auch Möbelstücke vom Mieter entfernt wurden?
  • Sind Keller, Dachboden, Waschküche, Garage geräumt?
  • Hat der Mieter Schönheitsreparaturen durchgeführt, die vertraglich festgehalten wurden?
  • Sind alle Schlüssel zurückgegeben worden?

 

Für die gesamte Räumung und die vertraglich festgelegte „Erneuerung des anfänglichen Zustandes“ gilt, dass der Mieter auch Balkonverkleidungen, Einbauschränke und alle Möbelstücke zu beseitigen hat. Auch Veränderungen, wie z.B. Durchbrüche, müssen im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Ausnahmen können Mieter und Vermieter besprechen und dem entsprechend schriftliche Regelungen festhalten.

 

Entschädigungsanspruch

Sollte der Fall bestehen, dass eine Rückgängigmachung der Originalzustands in der Wohnung zu kostspielig wird, hat der Mieter gegebenenfalls die Möglichkeit darauf verzichten zu können.

Sollte sich durch belassene Änderungen oder Einrichtungen der Wert der Immobilie erhöhen, könnte der Mieter einen Entschädigungsanspruch gegen den Vermieter haben.

Es ist kein Grund die Rücknahme der Wohnung zu verweigern, weil Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden. Dennoch hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass die Reparaturen vollzogen werden. Hierzu muss dann eine Frist zur Behebung der Schäden gegeben werden.

Sollte es nicht zu der Behebung der Schäden in der vom Vermieter genannten Frist kommen, gibt es die Möglichkeit, die Schäden durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen und als Schaden Kostenerstattung beim Mieter geltend zu machen.

Bei den Fristen ist auf die „berechtigten Interessen“ des Mieters zu achten. Daher sollte frühzeitig auf eine Renovierung vor dem Auszug hingewiesen werden.

 

Was bei dem Wohnungsübergabeprotokoll beachtet werden sollte

Damit bei der Wohnungsübergabe nichts in Vergessenheit gerät, ist es ratsam, dass ein detailliertes Protokoll anfertigt wird. Dort halten Sie den gesamten Zustand der Wohnung mit eventuellen Mängeln und Sonderausstattungen genauestens fest. Auch alle Zählerstände sowie Fotos von jedem Raum sollten in das Protokoll eingetragen werden. Je mehr aufgenommen wird umso weniger kann es bei Auszug zu Problemen in der Wohnungsabnahme geben.

 

Der Abnahmetermin

Im Abnahmeprotokoll können Mieter und Vermieter einen Abnahmetermin bestimmen, der vorteilhaft ist, wenn er einige Tage/Wochen, vor Vertragsende stattfindet. Den ausgemachten Termin für Abnahme und Übergabe sollte rechtzeitig schriftlich vereinbart werden. Sollten eventuell gerechtfertigte und vom Vermieter geforderte Arbeiten von der ausziehenden Mieterseite nicht rechtzeitig fertig werden, und dadurch eine Neuvermietung nicht möglich, bzw. der neue Mieter nicht rechtzeitig einziehen können, kann der Vermieter einen Schadensersatz geltend machen.

 

Termin zur Wohnungsübergabe

Generell sollten Sie sich mit dem Mieter auf einen Termin zur Wohnungsübergabe einigen, der für beide zeitlich wie organisatorisch kein Problem darstellt. Sollte der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Nicht-Werktag oder Feiertag fallen, sollte die Übergabe bestmöglich für den letzten Werktag vor Ablauf der Kündigungsfrist veranlasst werden.

 

In jedem Fall kann nur dazu geraten werden, dass beide Seiten fair miteinander umgehen, damit es nicht wegen Kleinigkeiten zum großem Streit kommt. Der Vermieter ist lediglich daran interessiert ohne großen Aufwand die Wohnung neu vermieten zu können und der ausziehende Mieter möchte sich am liebsten um andere Dinge (wie Umzug, Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung, etc.) kümmern. Oftmals ist durch ein vernünftiges Gespräch ein Kompromiss möglich.

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