Wenn Mieter ihre Miete nicht zahlt/zahlen kann.

Wenn Mieter ihre Mieten nicht bezahlen/bezahlen können.

Wahrscheinlich ist für Vermieter nichts unangenehmer, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt.

 

Beispiel: Mieter wird zahlungsunfähig

Bis jetzt hat ihr Mieter immer pünktlich seine Miete gezahlt. Umso verwunderter ist seine Vermieterin als Sie feststellen muss, dass Ihr Mieter mit der Miete in Verzug geraten ist.

Nach einer guten Woche konnte immer noch keinen Zahlungseingang festgestellt werden. Als Sie ihren Mieteranruft, zeigt sich dieser völlig überrascht und verspricht die Miete umgehend zu überweisen.

Nach 2 Wochen ist die Miete immer noch nicht auf dem Konto, auch die nächste Zahlung geht verspätet ein. In dem kommenden Monat fliest nur ein Teilbetrag auf das Konto ein.

Die Vermieterin droht ihrem Mieter mit der Kündigung. Daraufhin stellte er seine Mietzahlung ganz ein. Die Vermieterin kündigt ihn darauf fristlos, doch der Mieter zeigt darauf keine Reaktion und bleibt weiterhin in seiner Wohnung wohnen.

Nach einer Weile schildert der Mieter ihr, dass er zahlungsfähig ist und bietet an, im nächsten Monat auszuziehen. Voraussetzung ist aber, dass sie auf die ausstehenden Mietforderungen verzichtet. Auf solche und ähnliche Angebote, sollte kein Vermieter eingehen.

 

Reagieren Sie prompt und klären Sie die Gründe!

Wenn die Miete nicht pünktlich bei Ihnen eingeht, so kann das die unterschiedlichsten Ursachen haben. Was immer die Ursache ist, für Sie kommt es darauf an, sich schnellstens Klarheit zu verschaffen. Umso besser können Sie darauf einstellen und der Situation abhängig reagieren. Es ist ein Unterschied, ob Ihr Mieter zahlungsunfähig, zahlungsunwillig oder nachlässig ist. Für den Mieter sollte wichtig sein, dass die Vermieterseite nicht den Eindruck gewinnt, dass Sie die Dinge vor sich herschieben.

 

Wann ist der Mieter überhaupt in Verzug?

Nach den meisten Mietverträgen und nach dem neuen Mietrecht, ist der Mieter verpflichtet seine Miete im Voraus zu zahlen, und zwar spätestens bis zum 3. Werktag des betreffenden Monats.

Maßgeblich ist der Termin an dem der Mieter die fällige Miete abgeschickt, und nicht wann das Geld auf dem Vermieterkonto ist.

 

Einfach mal anrufen?

Ist die Mietzahlung in Verzug, sollten Sie zeitnah handeln. Wie Sie dabei am besten vorgehen, hängt von ihrem Mietverhältnis mit dem Mieter ab. In den meisten Fällen ist empfiehlt es sich ihren Mieter einfach mal anzurufen. Manchmal löst sich das Problem von selbst und Sie bekommen auf dieser Weise schnelle Gewissheit.

Allerdings sollten Sie hierbei bedenken, dass ein Telefongespräch unverbindlich ist und keine rechtliche Bewandtnis hat. Um auf diesem Weg bestens abgesichert zu sein, sollte jeder Vermieter das vereinbarte vom Mieter schriftlich bestätigen lassen.

Oder doch lieber gleich schreiben?

Nicht jedem sind solche Telefonate gelegen, die manchmal etwas Fingerspitzengefühl benötigen. Für den Fall, dass eine Situation entgleist oder der Mieter sie um den Finger wickeln möchte, ist es besser wenn man dem Mieter gleich ein Mahnschreiben zukommen lässt. Es sollte als Aufforderung klargestellt werden, dass der Mietrückstand sofort zu begleichen ist. Gibt es ein angenehmes Mietverhältnis, kann auch eine Ratenzahlung angeboten werden.

Tipp→→ Für einen solchen Fall sollten Sie solche STANDART schreiben bereithalten, denn ist ein solcher Fall mal da, hat man meistens nicht mehr die Zeit oder den Kopf für ein solches schreiben.

 

Mögliches Musterschreiben bei Zahlungsverzug:

Sehr geehrter (Mieter),

bis jetzt haben Sie Ihre Miete für den Monat…. noch nicht bezahlt. Nach unserem Mietvertrag, ist die Miete jedoch spätestens am 3. Werktag jeden Monats fällig. Bitte begleichen Sie umgehend den Betrag, da ich sonst gezwungen bin, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen.

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