So sichern Sie Ihr Eigenheim präzise ab

Das Wichtigste Im Überblick

Als Eigentümer einer Immobilie soll diese Ihnen Absicherung bringen und nicht zu einem Alptraum werden, der Sie finanziell in den Ruin stürzen könnte. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihr Eigenheim gegen Schäden absichern. 

Immobilienbesitzer sollten ihre Immobilie gegen Schäden versichern lassen, da sonst Schäden zu tragen kommen können, die man im schlimmsten Fall nicht leisten kann.

 

Wir Informieren Sie über die wichtigsten Versicherungen

Ob Sie nun eine Immobilie Bauen lassen oder Sie selbst nutzen, oder Sie mit Ihrer Immobilie eine Altersvorsorge getroffen haben ist eine Wohngebäudeversicherung unabkömmlich.

 

Was ist eine Wohngebäudeversicherung und was beinhaltet sie?

Die Wohngebäudeversicherung deckt neben dem Gebäude selbst, alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile (z. B. Türen, Fenster, Treppen) ab. Einfacher erklärt, alles was ein fester Bestanteil Ihrer Immobilie ist und was Sie bei einem Verkauf oder Umzug nicht mitnehmen können.

 

Welche Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht enthalten (Beispiel)

 Brandschaden: Durch einen Kurzschluss ist ein Brand entstanden, der Brandschaden selbst ist versichert, jedoch nicht versichert ist der direkte Kurzschlussschaden an einem Gerät – bei der Wohngebäudeversicherung z. B. der Kurzschluss an der Heizungssteuerung.

Badezimmer unter Wasser: Das Wasser dringt durch den Boden bis in die darunterliegende Wohnung. Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Wohngebäudeversicherung, dieses ist ein Fall für die Hausratversicherung des Mieters.

WICHTIG: Halten sie vertraglich fest, dass ihr Mieter eine Hausratversicherung abschließen MUSS. Nur so kann ein Schaden, den der Mieter verursacht hat, abgedeckt werden. Anderweitig besteht die Gefahr, dass der Schaden vom Mieter finanziell nicht getragen werden kann und sie ihn im schlimmsten Fall diesen selbst tragen müssen.

Steigendes Grundwasser: Sollten z.B. die Kellerwände beschädigt werden, ist dieses im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert, hier greift wiederum die Elementarversicherung.

 

Was ist eine Elementarschadensversicherung

Liegt Ihre Immobilie in einem Risikogebiet für Überschwemmungen oder andere Naturgefahren, ist eine Elementarschadenversicherung sehr empfehlenswert. Bei Naturgewalten, wie Erdrutsche oder Überschwemmungen, wird Ihre Wohngebäudeversicherung nicht automatisch in Kraft treten.

Wenn Sie In einem Risikogebiet liegen, wo Sturmschäden, Blitzeinschläge und andere Naturgewalten sehr häufig vorkommen, kann zudem ein Aufschlag von den Versicherungen berechnet werden.

Es ist grundlegend wichtig, dass eine Wohngebäudeversicherung durch solche Elementarschäden erweitert wird. Dieser sinnvolle Baustein kann bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit hinzugewählt werden.

Wenn sie eine Eigentumswohnung besitzen, sollte darauf geachtet werden, dass die Eigentümergemeinschaft eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat.

 

Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Haus- Wohnungsbesitzer sollten sie sich auch für den Fall versichern, wenn unbeteiligte in ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Denn als Eigentümer sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass von ihrem Besitz keine Gefahr für andere ausgeht.

Verletzt sich z.B. im Winter ein Passant auf dem Gehweg vor Ihrem Haus, weil sie vergessen haben zu streuen, haften Sie als Eigentümer für sämtliche Schäden. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Besitzer von unbebauten Grundstücken brauchen daher eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, um sich in solchen Fällen gegen Schadensersatzansprüche abzusichern.

Wer selbst in seiner Immobilie wohnt, braucht diese Versicherung nicht abzuschließen. Denn in diesem Fall sind die Kosten für Verletzungen Dritter oder Schäden an deren Eigentum über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die sollte unbedingt jeder besitzen, nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Denn, sollte es zu einem Fall kommen, wo sie außerhalb unbeabsichtigt etwas beschädigen, z.B. Sie fahren mit dem Fahrrad und stürzen, stürzen aber in ein Auto was dadurch beschädigt wird, übernimmt dieses Ihre Private Haftpflichtversicherung.

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